Tantramassage ist keine Sexdienstleistung im Sinne des ProstSchG

In einem aktuellen Urteil* behauptet das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass Tantramassage unter die Regelungen des ProstSchG fallen soll. Dies wird laut Pressmitteilung des Gerichts primär mit dem Schutz der beteiligten Personen vor Geschlechtskrankheiten begründet.

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